Folge: #35
Stand: September 2026
KURZBESCHREIBUNG
Die erste Besichtigung war positiv, das Haus kommt grundsätzlich infrage – und jetzt möchten die Interessenten ein zweites Mal kommen. Vielleicht bringen sie diesmal einen Freund, einen Handwerker oder sogar einen eigenen Sachverständigen mit.
Für uns ist das kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Wir empfehlen Kaufinteressenten ausdrücklich, eine Immobilie vor der Kaufentscheidung ein zweites Mal zu besichtigen.
Beim zweiten Termin wird genauer hingeschaut, es entstehen neue Fragen und manchmal kommen auch Messgeräte zum Einsatz. Doch was sagt ein auffälliger Messwert tatsächlich aus? Was passiert, wenn ein mitgebrachter Fachmann zu einer anderen Einschätzung kommt? Und wie weit darf eine Untersuchung bei einer Besichtigung eigentlich gehen?
Darum geht es in Folge #35 von HAUS. KAUF. VERKAUF.
HINTERGRUND
Bei der ersten Besichtigung entscheidet sich meist zunächst das große Ganze:
Passt die Lage? Gefällt das Grundstück? Fühlt sich das Haus richtig an? Können wir uns vorstellen, hier zu leben?
Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden, beginnt beim zweiten Termin häufig der genauere Blick.
Interessenten dürfen dabei selbstverständlich jemanden mitbringen, dessen Einschätzung ihnen wichtig ist – beispielsweise ein Familienmitglied, einen erfahrenen Handwerker oder einen unabhängigen Sachverständigen.
Das kann sogar für alle Beteiligten hilfreich sein. Denn Käufer erhalten eine zusätzliche, unabhängige Einschätzung von einer Person, die sie selbst ausgewählt haben und der sie vertrauen.
Ein Messwert ist noch keine Diagnose
Besonders bei möglichen Feuchtigkeitsproblemen kommen bei zweiten Besichtigungen häufig Messgeräte zum Einsatz.
Ein auffälliger Messwert sollte ernst genommen werden. Er beantwortet allein aber noch nicht die Frage, ob tatsächlich ein Schaden vorhanden ist, wie groß dieser möglicherweise ist und wodurch er verursacht wurde.
Deshalb schauen wir uns solche Feststellungen gemeinsam an: Wo wurde gemessen? Wie wurde gemessen? Und welche Schlussfolgerung lässt sich daraus tatsächlich ziehen?
Entscheidend ist nicht, wer am Ende recht behält. Entscheidend ist, dass der Käufer eine möglichst gute Grundlage für seine Entscheidung bekommt.
Er soll weder einen Schaden übersehen noch durch eine vorschnelle Diagnose unnötig verunsichert werden.
Genau hinschauen – aber nicht ungefragt etwas öffnen
Eine zweite Besichtigung darf gründlich sein. Anschauen, nachfragen und – nach entsprechender Abstimmung – zerstörungsfrei untersuchen und messen gehört für uns dazu.
Ein absolutes No-Go ist dagegen, bei einer Besichtigung ungefragt etwas zu beschädigen oder zu öffnen.
Auch das haben wir schon erlebt: abgezogene Tapete, der Versuch, einen verklebten Fußbodenbelag anzuheben, oder das Taschenmesser, mit dem einmal schnell irgendwo hineingepiekt werden soll.
Wenn eine weitergehende Untersuchung tatsächlich notwendig ist, gibt es dafür einen anderen Weg.
Bei einem unserer Verkäufe hatten Interessenten beispielsweise Sorge, dass feine Risse im Putz Setzungsrisse sein könnten. Da die Frage durch bloßes Anschauen nicht zuverlässig geklärt werden konnte, wurde mit Zustimmung des Eigentümers der Putz an einer betroffenen Stelle geöffnet.
Dabei zeigte sich: Die Risse betrafen den Putz, nicht das darunterliegende Mauerwerk.
Die Interessenten bekamen damit genau das, was sie für ihre Kaufentscheidung benötigten: Klarheit statt Vermutung.
UNSERE EINSCHÄTZUNG
Eine zweite Besichtigung ist für uns kein Zeichen dafür, dass Interessenten einer Immobilie oder dem Verkäufer misstrauen.
Sie ist ein sinnvoller Bestandteil einer gut überlegten Kaufentscheidung.
Deshalb empfehlen wir Interessenten: Schauen Sie sich ein Haus, das ernsthaft für Sie infrage kommt, ein zweites Mal an. Stellen Sie Ihre Fragen. Sehen Sie genauer hin. Und wenn Ihnen die Einschätzung eines Menschen hilft, dem Sie vertrauen, bringen Sie ihn gerne mit.
Fällt dabei etwas auf, sollte man weder wegsehen noch vorschnell aus einem Verdacht einen feststehenden Schaden machen.
Und wenn zur Klärung tatsächlich etwas geöffnet oder genauer untersucht werden muss, lässt sich das mit dem Eigentümer abstimmen.
Denn aus einem guten Bauchgefühl soll am Ende eine gute und gut begründete Kaufentscheidung werden.
Bei uns geht es nicht um schnellen Verkauf.
Es geht um gute Entscheidungen.
Wir hören zu. Wir beraten ehrlich.
Und wir bleiben an Ihrer Seite – bis alles passt.
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Fragen & Antworten FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Aus unserer Sicht: unbedingt. Bei der ersten Besichtigung stehen häufig der Gesamteindruck und das Bauchgefühl im Vordergrund. Beim zweiten Termin können Details gezielter betrachtet und inzwischen entstandene Fragen geklärt werden.
→ Immobilie kaufen – unsere Leistungen für Käufer
Wie wir Kaufinteressenten von der ersten Besichtigung bis zur Übergabe begleiten.
In unserer Praxis ist das ausdrücklich willkommen. Ein eigener Sachverständiger oder Fachmann kann dem Käufer eine zusätzliche unabhängige Einschätzung geben und helfen, offene technische Fragen einzuordnen.
Passende Podcastfolge:
→ HKV #27 – Wohnfläche: Warum 150 m² nicht immer 150 m² sind
Warum auch scheinbar eindeutige Zahlen bei einer Immobilie richtig eingeordnet werden müssen.
Solche Untersuchungen sollten mit dem Makler beziehungsweise Eigentümer abgestimmt werden. Wichtig ist außerdem, einen Messwert nicht automatisch mit einer vollständigen Schadensdiagnose gleichzusetzen.
Passende Podcastfolge:
→ HKV #30 – Bekannte Mängel beim Immobilienverkauf
Warum Transparenz wichtig ist und ein bekannter Mangel eine Immobilie nicht automatisch unverkäuflich macht.
Nicht ungefragt. Sobald bei einer Untersuchung etwas beschädigt, entfernt oder geöffnet werden soll, muss das vorher mit dem Eigentümer abgestimmt werden.
Besteht ein nachvollziehbarer Untersuchungsbedarf, kann gemeinsam geklärt werden, ob und wie die betreffende Stelle untersucht werden kann.
Zunächst sollte geklärt werden, was tatsächlich festgestellt wurde und was bislang lediglich eine Vermutung ist. Je nach Befund kann eine weitergehende fachliche Untersuchung sinnvoll sein.
→ HKV #28 – Versteckte Risiken beim Immobilienkauf
Warum Grundbuch, Wegerechte, Baulasten und andere Details vor dem Immobilienkauf genau geprüft werden sollten.